Wiederaufnahme Strafverfahren | Übriges Strafprozessrecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 4.Mai 2023BEK 2023 43MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,2.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,betreffendWiederaufnahme Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 20. März 2023, SU 2020 1036);-hat der Kantonsgerichtsvizepräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft lehnte mit Verfügung vom 20. März 2023 im Zusammenhang mit einem Schreiben der Privatklägerin vom 21. Februar 2023 (U-act. 0.1.004) die Wiederaufnahme des rechtskräftig eingestellten Verfahrens gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung und Tätlichkeiten ab. Dagegen beschwert sich die Privatklägerin mit der Eingabe vom 29. März 2023 (Postaufgabe 30. März 2023) rechtzeitig beim Kantonsgericht. Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten und verzichtete auf eine Vernehmlassung (KG-act. 3).2.Die angefochtene Verfügung ist damit begründet, dass die Beschwerdeführerin keine neuen Beweise vorbringe, die sich nicht bereits aus den früheren Akten ergeben würden und sie überdies ihre damalige Strafanzeige gegen den Beschuldigten zurückgezogen und ihr Desinteresse an einer Strafverfolgung erklärt habe. Mit dieser Begründung setzt sich die Beschwerdeführerin nicht in der erforderlichen Art und Weise, wie ihr das schon mehrfach dargelegt worden ist (etwaBEK 2022 85-88 vom 27. Juni 2022 E. 2) auseinander (
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident lic. iur. Stefan Weber,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,gegen1.Staatsanwaltschaft,1. Abteilung, Einsiedlerstrasse 55, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,2.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,
betreffend
Wiederaufnahme Strafverfahren